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AGB

Shootingday Deutschland - Sebastian Klaffka - sebastian@shootingdaydeutschland.de -

AGB für kostenpflichtige Shootingdays:

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1. Bestellung:

Die Veranstaltungen vom Shootingday Deutschland werden über den Bestellvorgang des Online-Shops www.Ticketpay.de bestellt. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein unverbindliches Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs dieser Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

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2. Veranstaltungsinformationen, Informationen zur gebuchten Veranstaltung

Konkrete Teilnehmerunterlagen zur Veranstaltung sind der Homepage http://www.shootingday.org zu entnehmen. Zusätzlich werden alle Teilnehmer über die bei der Buchung angegebene Email über die Veranstaltung informiert. Das Angebot der Informationen variiert. Die Teilnehmer erhalten vor der Veranstaltung stets die Informationen zur genauen Veranstaltungsadresse und den Veranstaltungszeiten. Zudem erhalten alle Teilnehmer zusätzliche Informationen zum Ablauf. Es wird darauf hingewiesen, dass am Ver4anstaltungstag ein Haftungsausschluss zu unterschreiben ist.

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3. Umbuchung und Rücktritt durch den Buchenden

Die Umbuchung von einem gebuchten Termin auf einen anderen Termin ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nicht-Antritt beträgt die Gebühr dann 100% der Teilnahmegebühr. Eine komplette Stornierung eines gebuchten Termins ist ausdrücklich nicht möglich.

Der Änderungswunsch muss per Email erfolgen. Bestimmend ist hierbei das Eingangsdatum der Email.

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4. Zahlung

Die Zahlung wird ausschließlich über den Anbieter der Internetseite www.ticketpay.de abgewickelt.

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5. Veranstaltungsabsage

Bei höherer Gewalt (bspw. Wetterlage, Pandemie) oder bei veränderten Gegebenheiten einer Location ist es dem Shootingday Deutschland möglich, vom geschlossenen Vertrag zurücktreten und die Veranstaltung abzusagen. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, werden die bereits bezahlten Ticketgebühren komplett erstattet.

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6. Haftung

Folgender Passus gilt insbesondere für die Teilnahme an Veranstaltungen in verlassenen, maroden Gemäuern („Lost Places“):

Den Teilnehmern ist bekannt, dass es sich bei den Veranstaltungsorten um Fotolocations handelt. Ihnen ist bewusst, dass sie sich in diesen mit besonderer Sorgfalt und Vorsicht zu bewegen haben. Extreme Gefahrstellen werden durch Shootingday Deutschland vor der Veranstaltung abgesperrt – vor Beginn der Veranstaltung erfolgt eine mündliche Belehrung über mögliche Risiken einer Location.

Mit Unterzeichnung des Haftungsausschluss bestätigt der Teilnehmer die Belehrung verstanden zu haben – sowie die Veranstaltungsregeln zu akzeptieren.

Das Betreten der Gelände und der Gebäude erfolgt somit ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Teilnehmende verpflichtet sich, den Hinweisen durch Shootingday Deutschland Folge zu leisten.

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Bei Unfällen oder Verletzungen übernimmt der Shootingday Deutschland keine Haftung.

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7. Bilderrechte

Für alle Veranstaltungen gilt bei uns ein Ausschluss der kommerziellen Bildnutzung - ihr dürft die Bilder somit selbstverständlich zu Präsentationszwecken (Soziale Netzwerke, private Homepage) nutzen. Es kann bei gewissen Locations gesonderte Regelungen geben - wir teilen dies den Teilnehmern vor der Veranstaltung mit.

8. Verhältnis zwischen Fotografen und Models bzw. Models und Fotografen

Der Shootingday Deutschland hält sich aus sämtlichen privatrechtlichen Angelegenheiten der Teilnehmer raus. Dies gilt insbesondere für vertragsrechtliche Angelegenheiten zwischen Teilnehmern.

 

Für die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen:

Ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln kann zu Ausschlüssen von Veranstaltungen führen.

 

Stand: 28.01.2024

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