Haftungsausschluss für Shootingday-Veranstaltungen
Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Shootingday Deutschland erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Jeder Teilnehmerin ist sich bewusst, dass es sich bei der jeweiligen Fotolocation um einen Ort handelt, der aufgrund seiner Eigenart und Beschaffenheit (z. B. historisches, verlassenes oder nicht öffentlich zugängliches Gelände) potenzielle Gefahren bergen kann – etwa durch unebenen Boden, beschädigte Bausubstanz, witterungsbedingte Beeinträchtigungen oder fehlende Sicherheitsvorkehrungen.
Shootingday Deutschland, vertreten durch Sebastian Klaffka, übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Sachschäden, Diebstahl oder sonstige Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen – es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Auch der Eigentümer, Betreiber oder Verwalter des Veranstaltungsortes (Fotolocation) wird ausdrücklich von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Eine Inanspruchnahme dieser Personen oder Institutionen ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Locationinhaber sind ausgeschlossen.
Teilnehmerinnen sind verpflichtet, selbst verursachte Schäden an der Location unverzüglich zu melden. Für durch eigenes Verhalten verursachte Schäden an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen, Requisiten oder sonstigem Eigentum haften die Verursacherinnen in vollem Umfang und tragen die Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung.
Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betreffende Person ohne Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren sofort von der Veranstaltung auszuschließen.
Teilnehmer*innen sind außerdem selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
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Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erkennen die Teilnehmer*innen diesen Haftungsausschluss verbindlich an, bestätigen, dass sie sich der Risiken des Veranstaltungsortes bewusst sind, und keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder dem Locationinhaber geltend machen werden.
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